GAP-Versicherung
Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, wird oft ein finanzieller Ausgleich fällig, weil der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges von der Restforderung aus dem Leasing- oder Darlehensvertrag abweichen kann.
Unsere GAP-Versicherung gibt Ihnen die Sicherheit, diese Lücke zu schließen. Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug beruflich oder privat nutzen: Die Differenz zwischen der Entschädigung durch den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners oder aus Ihrer Kaskoversicherung und dem Abrechnungswert des Finanzierungsvertrages übernimmt die GAP-Versicherung. Und das bis zu 20% des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeuges zum Schadenzeitpunkt.
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